Augsburg, 01.12.2024
Nachhaltigkeitsbericht
Wussten Sie, dass GRANDEL erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht?
Unser erster GRANDEL Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2023 wird im Dezember veröffentlicht. Ein Meilenstein.
Als Unternehmen mit über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind wir ab dem Berichtsjahr 2025 verpflichtet, einen Bericht (nach CSRD) zu erstellen. Wir legen trotzdem schon mit den Jahren 2023 und 2024 freiwillig vor.
In Kürze gibt es den Nachhaltigkeitsbericht hier zum Nachlesen.
Hintergrundwissen für alle Nachhaltigkeits-Interessierten
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind zwei wichtige Instrumente im Bereich der nachhaltigen Unternehmensberichterstattung, die in gewisser Weise miteinander verbunden sind, jedoch unterschiedliche Ursprünge und Zielsetzungen haben.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK):
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex wurde 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ins Leben gerufen und richtet sich an Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsleistung transparent und strukturiert darstellen möchten. Der DNK ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, die Unternehmen dazu ermutigen soll, eine standardisierte und nachvollziehbare Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzunehmen.
Ziel des DNK:
Der DNK soll den Unternehmen helfen, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten in einer einfachen und einheitlichen Form zu dokumentieren, sodass Stakeholder (z. B. Investoren, Kunden, die Öffentlichkeit) die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens leicht nachvollziehen können.
Der Kodex umfasst 20 Kriterien in den Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt, Arbeitsbedingungen, Gesellschaft und Unternehmensführung.
Freiwilligkeit: Die Teilnahme am DNK ist freiwillig. Unternehmen können sich entscheiden, nach den Kriterien des DNK zu berichten, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD):
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die eine umfassendere und strengere Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der Europäischen Union einführt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des EU Aktionsplans für nachhaltige Finanzen und ersetzt die bisherige Nichtfinanzielle Berichtrichtlinie (NFRD). Die CSRD tritt schrittweise in Kraft und stellt höhere Anforderungen an die Transparenz und die Qualität der Berichterstattung von Unternehmen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG).
Ziel der CSRD:
Die CSRD zielt darauf ab, die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern, indem sie Unternehmen dazu verpflichtet, umfassendere, detailliertere und nachprüfbare Informationen zu ihrer Nachhaltigkeitsleistung offenzulegen. Sie fordert die Einhaltung bestimmter EU-weit harmonisierter Standards und verlangt, dass die Berichterstattung sowohl in den Geschäftsberichten als auch in separaten Nachhaltigkeitsberichten erfolgt.
Die CSRD bezieht sich nicht nur auf große Unternehmen, sondern erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich.
Verpflichtung: Im Gegensatz zum DNK ist die CSRD für Unternehmen verbindlich, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, etwa wenn sie eine bestimmte Größe oder Rechtsform haben (z. B. börsennotierte Unternehmen oder große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden).
Verbindung zwischen DNK und CSRD
Obwohl der DNK und die CSRD unterschiedliche Rechtsinstrumente sind, gibt es eine enge Verbindung zwischen den beiden:
Ergänzende Instrumente:
Der DNK kann Unternehmen, die bereits eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den 20 Kriterien des DNK durchführen, als Hilfsmittel dienen, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen. Der DNK bietet eine praxisorientierte Grundlage für Unternehmen, die noch keine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung betreiben, und unterstützt sie dabei, die relevanten Informationen in einer strukturierten und verständlichen Form zu sammeln.
Harmonisierung der Anforderungen:
Die CSRD fordert von Unternehmen die Offenlegung von spezifischen Informationen, die auch im DNK eine Rolle spielen, wie z. B. die Umsetzung von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Die CSRD verlangt eine detailliertere und standardisierte Berichterstattung, die mit den bestehenden Standards des DNK kompatibel ist. Unternehmen, die den DNK bereits anwenden, können von der Struktur und dem Ansatz des Kodex profitieren, um die Anforderungen der CSRD effizient zu erfüllen.
Erfüllung von Standards:
Die CSRD wird Unternehmen möglicherweise dazu anregen im Vorfeld auch den DNK oder ähnliche nationale Standards als Instrumente zu nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu strukturieren und sicherzustellen, dass sie die Anforderungen der EU-Richtlinie erfüllen. Die Berichterstattung nach dem DNK bietet die Grundlage, um den CSRD Anforderungen gerecht zu werden, da der Kodex bereits viele der relevanten Themenbereiche umfasst.